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Architektenrecht
Das Recht der Architekten beinhaltet alle Regeln, die Architekten bei der Ausübung ihres Berufs zu beachten haben. Hier geht es beispielsweise um die Honorarermittlung, Architektenfehler aber auch die Berufspflichten von Architekten und Honorardurchsetzung.
In diesen Rechtsbereich gehört auch die Tätigkeit der Fachplaner, also z.B. der Tragwerksplaner, Bodengutachter, Bauingenieure, Bauphysiker etc.
Unsere Tätigkeit im Architektenrecht
Wir beraten Architekten und Planer – oder deren Auftraggeber – beim Abschluss von Architektenverträgen und unterstützen sie, wenn es Probleme mit der Baubehörde oder sonstigen Stellen gibt. In der Bauphase wirken wir gemeinsam darauf hin, dass Störungen vermieden oder beseitigt werden. Für Architekten setzen wir berechtigte Honorarforderungen durch oder unterstützen Bauherren bei der Abwehr überzogener Forderungen. Sollten Planungsfehler im Raum stehen, unterstützen wir Architekten darin, gemeinsam mit der Berufshaftpflichtversicherung Schadensersatzansprüche abzuwehren. Wir helfen auch, wenn z.B. urheberrechtlich gegen unerlaubte Beeinträchtigungen des Architektenwerkes vorzugehen.
- Gestaltung und Prüfung von Architektenverträgen
Genehmigungsfähige Planung
wiederholte Planungsleistungen
Planungsphase
Verzug oder Mängel
Kündigung
Bauablauf
Bauzeitverlängerung
Bauphase
Honoraransprüche
Planungsfehler
Urheberrechtliche Ansprüche
Nach Fertigstellung
Eintragung von Architekten
Zusammenarbeit von Architekten
Berufsrecht
Wissenswertes aus dem Architektenrecht