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Baurecht
Das private Baurecht ist das „Recht der Bauvorhaben“. Es regelt, u.a., wer Baumängel zu beseitigen oder durch sie verursachte Schäden zu tragen hat – aus ihm ergibt sich, welche Vergütung einem Bauunternehmer zusteht.
Unsere Tätigkeit im Baurecht
Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Phasen eines Bauvorhabens. In der Planungsphase prüfen und gestalten wir Bauverträge. Während der Bauphasen beraten wir häufig im Hintergrund mit dem Ziel, Streitigkeiten zu vermeiden oder sich für zukünftige Auseinandersetzungen zu wappnen. Ist der Bau fertig, helfen wir, Gewährleistungs- oder Honoraransprüche durchzusetzen oder abzuwehren.
Prüfung von Vorfragen (Zulässigkeit des Bauvorhabens nach BauGB, LBO; Vergaberechtliche Fragen)
Prüfung und Gestaltung von Bauverträgen
Planungsphase
Beratung bei Störungen im Bauablauf (Mängel, Bauzeit, Insolvenzen etc.)
Änderungen der Bauleistung und deren Vergütung
Bauphase
Durchsetzen und Abwehr von Nachtragsforderungen
Durchsetzung und Abwehr von Honoraransprüchen
Abrechnung
Einleiten und Durchführung von Kostenvorschussklagen
Führen von selbstständigen Beweisverfahren
Gewährleistungsphase
Wissenswertes aus dem Baurecht