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Baurecht

Das private Baurecht ist das „Recht der Bauvorhaben“. Es regelt, u.a., wer Baumängel zu beseitigen oder durch sie verursachte Schäden zu tragen hat – aus ihm ergibt sich, welche Vergütung einem Bauunternehmer zusteht.

MHP Recht - Bauhelm

Unsere Tätigkeit im Baurecht

Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Phasen eines Bauvorhabens. In der Planungsphase prüfen und gestalten wir Bauverträge. Während der Bauphasen beraten wir häufig im Hintergrund mit dem Ziel, Streitigkeiten zu vermeiden oder sich für zukünftige Auseinandersetzungen zu wappnen. Ist der Bau fertig, helfen wir, Gewährleistungs- oder Honoraransprüche durchzusetzen oder abzuwehren.

Prüfung von Vorfragen (Zulässigkeit des Bauvorhabens nach BauGB, LBO; Vergaberechtliche Fragen)

Prüfung und Gestaltung von Bauverträgen

Planungsphase

Beratung bei Störungen im Bauablauf (Mängel, Bauzeit, Insolvenzen etc.)

Änderungen der Bauleistung und deren Vergütung

Bauphase

Durchsetzen und Abwehr von Nachtragsforderungen

Durchsetzung und Abwehr von Honoraransprüchen

Abrechnung

Einleiten und Durchführung von Kostenvorschussklagen

Führen von selbstständigen Beweisverfahren

Gewährleistungsphase

Wissenswertes aus dem Baurecht

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