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Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht enthält die Bestimmungen für u.a. den Fall, dass es zu Problemen im Arbeitsverhältnis kommt – beispielsweise, wenn ein Arbeitsverhältnis gekündigt werden soll oder ein Zeugnis unzutreffend ist.
Unsere Tätigkeit für Sie im Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im gesamten Bereich des Arbeitsrechts. Dazu zählen auch das Betriebsverfassungsrecht und das Tarifrecht.
Neben der Kündigung gibt es eine Vielzahl weiterer Umstände, die anwaltlicher Beratung bedürfen, nämlich bei Störungen im laufenden Arbeitsverhältnis, also etwa bei Mobbing, Schlechtleistung, Fehlverhalten, Krankheiten. Auch eine Abmahnung auszusprechen ist manchmal nicht leicht, und ebenso wenig, ihr wirksam und effektiv entgegen zu treten.
- Formulierung von Arbeitsverträgen, die situationsangemessen „passen“.
Prüfung von vorbereiteten Arbeitsverträgen
Betreuung bei Vertragsverhandlungen
Beratung bei Nebenleistungen, z.B. Dienstwagen.
Vor dem Vertrag
Beratung bei Störungen mit dem Ziel der Einigung
Abwehr von Vertragsverletzungen, z.B. Mobbing, Schlechtleistung etc.
Umgang mit langdauernder Krankheit oder Eingliederungsmanagement (BEM).
Abmahnung, Ausspruch und Abwehr
Gestaltung des Arbeitsplatzes, Stichwort: Homeoffice
Im laufenden Arbeitsverhältnis
Vorbereitung und Ausspruch einer Kündigung
Beratung zu und Prüfung von Abfindungsangeboten
Begleitung im Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Aufstellen und Prüfen von Arbeitszeugnissen
Am Ende des Vertrages
Betriebsrat, Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag
Öffentliche und kirchliche Arbeitsverhältnisse
Beratung bei Massenentlassung
Schnittstelle zum Sozialrecht: Schlechtwetter- und Kurzarbeitergeld.
Außerhalb des einzelnen Arbeitsvertrages
Wissenswertes aus dem Arbeitsrecht